Wunsch- und Wahlrecht
Wählen Sie Ihre Reha-Klinik selbst
Unser interdisziplinäres Behandlungskonzept hat Sie überzeugt und Sie möchten Ihre Reha-Maßnahme auf jeden Fall in der Klinik Reinhardsquelle verbringen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit Ihres Wunsch- und Wahlrechtes und geben Sie unsere Klinik als Ihre Wunschklinik an. Wie Sie diesen Antrag stellen können, erfahren Sie hier – nutzen Sie gern unser Formular.
Ausübung Wunsch- und Wahlrecht
Laut dem SGB IX § 8 gilt für die Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme das Wunsch- und Wahlrecht, sodass Sie den Reha-Aufenthalt in einer von Ihnen vorgeschlagenen Klinik verbringen können. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie die Klinik Reinhardsquelle als Ihre Wunschklinik angeben können. Nutzen Sie dafür das nachstehende Formular und fügen Sie dem Antrag eine ärztliche Begründung hinzu, aus der hervorgeht, warum die Klinik Reinhardsquelle den besten Behandlungserfolg für Ihre Beschwerden ermöglichen kann. Hierbei sind medizinische Gründe ausschlaggebend, aber auch persönliche Gründe können zusätzlich benannt werden.
Schritte für die Beantragung:
- Wenn Sie Ihren Reha-Antrag noch nicht gestellt haben, reichen Sie das Formular für das Wunsch- und Wahlrecht einfach gemeinsam mit dem Reha-Antrag ein.
- Falls Sie Ihren Reha-Antrag schon verschickt haben, senden Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht einfach mit dem Verweis auf Ihren Antrag nach.
- Wenn Ihnen bereits eine Reha-Klinik zugewiesen wurde, können Sie einen Antrag auf Änderung der Klinik stellen und in diesem Zusammenhang Ihre Wunschklinik nennen.
Voraussetzungen für die Bewilligung:
- Für die Bewilligung der gewünschten Reha-Klinik muss die Wunschklinik die medizinischen Voraussetzungen für Ihre Erkrankung bieten. Unsere Behandlungsschwerpunkte können Sie hier einsehen.
Wichtige Hinweise:
- Falls Ihre Wunschklinik für Ihre beantragte Reha-Maßnahme nicht berücksichtigt wurde, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner beim Kostenträger auf. Meist kann in einem persönlichen Gespräch eine gute Lösung gefunden werden. Weisen Sie hierbei auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hin.
- Sollte eine persönliche Rücksprache nicht weiterhelfen, können Sie auch schriftlich Widerspruch einlegen. Am besten sollten Sie diesem eine Stellungnahme Ihres Arztes hinzufügen. Beachten Sie jedoch die Widerspruchsfrist auf Ihrem Ablehnungsbescheid.
- Entstandene Mehrkosten müssen von Ihnen nur getragen werden, wenn die Wunschklinik keinen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger hat oder Sie eine Klinik aus rein persönlichen Gründen ohne medizinische Notwendigkeit auswählen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Reha-Aufenthalt in der Klinik Reinhardsquelle.