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Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben die Wahl: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und wählen Sie Ihre Reha-Klinik selbst.

Wählen Sie Ihre Reha-Klinik selbst

Unser interdisziplinäres Behandlungskonzept hat Sie überzeugt und Sie möchten Ihre Reha-Maßnahme auf jeden Fall in der Klinik Reinhardsquelle verbringen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit Ihres Wunsch- und Wahlrechtes und geben Sie unsere Klinik als Ihre Wunschklinik an. Wie Sie diesen Antrag stellen können, erfahren Sie hier – nutzen Sie gern unser Formular.

Ausübung Wunsch- und Wahlrecht

Laut dem SGB IX § 8 gilt für die Durchführung einer medizi­nischen Reha­bilitations­maßnahme das Wunsch- und Wahlrecht, sodass Sie den Reha-Aufent­halt in einer von Ihnen vorge­schlagenen Klinik verbringen können. Wir bieten Ihnen die Möglich­keit, dass Sie die Klinik Reinhards­quelle als Ihre Wunsch­klinik angeben können. Nutzen Sie dafür das nach­stehende Formular und fügen Sie dem Antrag eine ärztliche Begründung hinzu, aus der hervorgeht, warum die Klinik Reinhards­quelle den besten Behandlungs­erfolg für Ihre Beschwerden ermöglichen kann. Hierbei sind medizinische Gründe ausschlag­gebend, aber auch persönliche Gründe können zusätzlich benannt werden.

Schritte für die Beantragung:

  • Wenn Sie Ihren Reha-Antrag noch nicht gestellt haben, reichen Sie das Formular für das Wunsch- und Wahlrecht einfach gemeinsam mit dem Reha-Antrag ein.
  • Falls Sie Ihren Reha-Antrag schon verschickt haben, senden Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht einfach mit dem Verweis auf Ihren Antrag nach.
  • Wenn Ihnen bereits eine Reha-Klinik zuge­wiesen wurde, können Sie einen Antrag auf Änderung der Klinik stellen und in diesem Zusammen­hang Ihre Wunsch­klinik nennen.

Voraussetzungen für die Bewilligung:

  • Für die Bewilligung der gewünschten Reha-Klinik muss die Wunsch­klinik die medizinischen Voraus­setzungen für Ihre Erkrankung bieten. Unsere Behandlungs­schwerpunkte können Sie hier einsehen.

Wichtige Hinweise:

  • Falls Ihre Wunschklinik für Ihre beantragte Reha-Maß­nahme nicht berücksichtigt wurde, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprech­partner beim Kostenträger auf. Meist kann in einem persönlichen Gespräch eine gute Lösung gefunden werden. Weisen Sie hierbei auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hin.
  • Sollte eine persönliche Rücksprache nicht weiterhelfen, können Sie auch schriftlich Wider­spruch einlegen. Am besten sollten Sie diesem eine Stellung­nahme Ihres Arztes hinzufügen. Beachten Sie jedoch die Widerspruchsfrist auf Ihrem Ablehnungs­bescheid.
  • Entstandene Mehr­kosten müssen von Ihnen nur getragen werden, wenn die Wunsch­klinik keinen Versorgungs­vertrag mit dem Kosten­träger hat oder Sie eine Klinik aus rein persönlichen Gründen ohne medizinische Not­wendigkeit auswählen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Reha-Aufenthalt in der Klinik Reinhards­quelle.